Freie Architektin, Dipl.- Ing.
Architektenleistungen, Leistungsphasen,
Vor- und Entwurfsplanung, Bauanträge - Was heisst das?
Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind in insgesamt neun Phasen unterteilt, die den gesamten Planungs- und Bauprozess eines Bauvorhabens abbilden.
Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen, die von Architekten und Ingenieuren erbracht werden, um ein Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Sprechen wir über Möglichkeiten!
Planung Beratung Baurecht
Umnutzung - Errichtung - Änderung
Genehmigungsverfahren Vorbescheid
LPh 1 -4 HOAI Bauordnungswidrigkeitsverfahren
Brandenburg Deutschlandweit
Unkonventionell kreative Lösungen

Ich berate & begleite in regulären und nachträglichen Genehmigungsverfahren
Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, den Bauwillige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen, um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle erforderlichen Bauvorlagen und Informationen über das geplante Bauvorhaben, wie Bauzeichnungen, Lagepläne, Fachplanerleistungen und weitere relevante Unterlagen.
Ein nachträgliches Baugenehmigungsverfahren ist ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt wurde. In solchen Fällen, meist im Zuge eines sogenannten Baurechtsverstoßes, muss die Bauherrschaft nachträglich eine Genehmigung für das Bauvorhaben beantragen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass den geltenden Bauvorschriften entsprochen wird, eine besondere Herausforderung dabei, ist die nachträgliche Herstellung der Genehmigungsfähigkeit.
Die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens ist eine Leistung der Leistungsphase 4 nach HOAI.
Nicht alle Bauvorhaben bedürfen einer Baugenehmigung. Sprechen wir über Möglichkeiten!