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Ein Raum, der für sich spricht,
der in seiner Einfachheit genau das
tut und kann was er soll,
ist die Grundlage für jedes Schaffen
und die Voraussetzung
für die Selbstverständlichkeit des menschlichen Seins.

Außen wie Innen.

Und eine Genehmigung braucht er auch.

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Late- breaking:    "BauTurbo"

Seit dem 30. Oktober 2025 bietet der BauTurbo (§ 246e BauGB) neue Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum. - ich berate und begleite dazu!

Leistungsspektrum:

Neubau, Umbau, Nutzungsänderung

Entwurf und Baurecht

Planung & Beratung in den LPh 1 -4 HOAI
ausserdem Bauordnungswidrigkeitsverfahren, Baurechtsverstöße

Reguläre und nachträglichen Baugenehmigungsverfahren und/oder Anträge auf Vorbescheid, Erstellung von Bauvorlagen und Nachweisführung, planungsrechtliche Anfragen, Baulasten, Prüfung von Bestandsunterlagen

Innenbereich, Außenbereich oder in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen o.ä. Satzungen 

Unterstützung bei Erwerbs- bzw. Verkaufsabsicht

Architektenleistungen, Leistungsphasen,
Vor- und Entwurfsplanung, Bauanträge - Was heisst das?

Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind in insgesamt neun Phasen unterteilt, die den gesamten Planungs- und Bauprozess eines Bauvorhabens abbilden.
Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen, die von Architekten und Ingenieuren erbracht werden, um ein Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Sprechen wir über Möglichkeiten!

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Ich berate & begleite in regulären und nachträglichen Genehmigungsverfahren

Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, den Bauwillige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen, um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle erforderlichen Bauvorlagen und Informationen über das geplante Bauvorhaben, wie Bauzeichnungen, Lagepläne, Fachplanerleistungen und weitere relevante Unterlagen.
 

Ein nachträgliches Baugenehmigungsverfahren ist ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt wurde. In solchen Fällen, meist im Zuge eines sogenannten Baurechtsverstoßes, muss die Bauherrschaft nachträglich eine Genehmigung für das Bauvorhaben beantragen. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass den geltenden Bauvorschriften entsprochen wird, eine besondere Herausforderung dabei, ist die nachträgliche Herstellung der Genehmigungsfähigkeit.
 

Die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens ist eine Leistung der Leistungsphase 4 nach HOAI.

Achtung: Nicht alle Bauvorhaben bedürfen einer Baugenehmigung!

Netzwerk &
Kollaboration

Volker Schröder - Statik und Tragwerksplanung
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Dipl.- Ing. Claudia Bley
Architektin für Stadtplanung

BLEY ARCHITEKTUR - Architekturbüro
KADEN Küchen - Küchenstudio

Björn Morhin, Photographer   
a_one57

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